Gelbfieber-Impfung
Gelbfieber ist eine schwere Virusinfektion, die von tagaktiven Stechmücken übertragen wird. Für viele Länder in Afrika und Südamerika ist der Impfnachweis Voraussetzung für die Einreise.
Die Erkrankung beginnt drei bis sechs Tage nach dem Stich mit hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Bei einem Teil der Betroffenen folgt nach kurzer Besserung eine zweite, schwere Phase mit Leberversagen, Gelbsucht und Blutungen – sie endet in bis zu der Hälfte der Fälle tödlich. Eine ursächliche Behandlung gibt es nicht.
Der Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren. Eine einzige Dosis erzeugt ab dem zehnten Tag Schutz, der nach Einschätzung der WHO lebenslang anhält. Der Nachweis wird in den internationalen Impfausweis eingetragen und ist ab dem zehnten Tag gültig.
Wichtig: Die Gelbfieberimpfung darf in Deutschland ausschließlich in staatlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen verabreicht werden. In der ärztlichen Reiseimpfberatung in der Praxis Belyavskaya & Kollegen in Nürnberg klären wir Ihren Bedarf, prüfen die Einreisebestimmungen Ihres Ziel- und Transitlandes und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
Ärztliche Reiseimpfberatung und Impfung · Impfstoff separat per Rezept
Impfung buchenAusführliche ärztliche Reiseimpfberatung zu Ihrem Reiseland
Rezept für den Impfstoff – erhältlich in jeder Apotheke
Impfung und Eintrag in Ihren Impfpass
Prüfung Ihrer Standardimpfungen im selben Termin
Bei beruflich oder durch Ausbildung bedingten Reisen Kassenleistung
Reisemedizinische Beratung in der Praxis Belyavskaya & Kollegen in Nürnberg · Kopernikusplatz 13
So läuft die Impfung ab
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Vorbereitung & Nachsorge
Vor dem Termin
Impfpass mitbringen
Akute Erkrankungen abklären
Nach dem Termin
Schonung
Normale Reaktionen
Bei starken Symptomen melden
Nebenwirkungen
Kosten & Erstattung
Selbstzahlerleistung
Alles auf einen Blick
Zahlreiche Länder im tropischen Afrika und in Südamerika verlangen ihn bei der Einreise, teils auch dann, wenn Sie nur aus einem Endemiegebiet kommen oder dort zwischengelandet sind. Die Anforderungen ändern sich, deshalb prüfen wir sie für Ihre konkrete Route – inklusive Transitstopps, die viele Reisende übersehen.
Seit 2016 gilt der Nachweis nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO lebenslang – eine Auffrischung nach zehn Jahren ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. In bestimmten Konstellationen, etwa bei Impfung im Kindesalter, in der Schwangerschaft oder bei geschwächtem Immunsystem, wird aus medizinischer Sicht dennoch eine erneute Impfung empfohlen. Das klären wir individuell.
Spätestens zehn Tage vor Einreise, denn erst dann beginnt die Gültigkeit des Nachweises. Planen Sie die Beratung also mindestens zwei bis drei Wochen vor Abreise ein – bei mehreren nötigen Impfungen entsprechend früher.
Ja. Als Lebendimpfstoff ist sie bei geschwächtem Immunsystem, Thymuserkrankungen, in der Schwangerschaft und bei Säuglingen unter neun Monaten nicht oder nur nach sorgfältiger Abwägung möglich. Auch bei Erstimpfung über 60 Jahren ist das Risiko seltener schwerer Nebenwirkungen erhöht. Besteht eine Gegenanzeige, kann eine ärztliche Ausnahmebescheinigung für die Einreise ausgestellt werden – das besprechen wir in der Beratung.
Wir stützen uns auf die Länderempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und die Einreisebestimmungen der WHO. Dazu kommt Ihre persönliche Situation: Reisezeit, Route, Transitländer, geplante Aktivitäten, Vorerkrankungen und Ihr bisheriger Impfstatus.
Bei Gelbfieber kommt eine Besonderheit hinzu: Manche Länder verlangen den Impfnachweis nicht wegen des eigenen Risikos, sondern weil Sie aus einem Endemiegebiet einreisen. Auch ein Zwischenstopp kann die Nachweispflicht auslösen. Genau das prüfen wir in der ärztlichen Reiseimpfberatung, bevor ein Rezept ausgestellt wird.
Die ärztliche Reiseimpfberatung inklusive Impfung kostet bei uns pauschal 50 €. Der Impfstoff kommt separat dazu: Sie erhalten ein Rezept und holen ihn in der Apotheke.
Ist Ihr Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beides. Bei privaten Urlaubsreisen ist die Reiseimpfung dagegen grundsätzlich eine Privatleistung. Viele Krankenkassen erstatten sie trotzdem freiwillig als Satzungsleistung – das ist von Kasse zu Kasse verschieden. Fragen Sie vor dem Termin kurz nach, wir stellen Ihnen die Belege zum Einreichen aus.


