Impfstatus prüfen: Welche Auffrischungen Erwachsene vergessen
In Deutschland sind Kinder gut geimpft. Erwachsene sind es nicht. Der Grund ist selten eine Entscheidung gegen das Impfen – es ist schlicht das Fehlen eines Anlasses. Der Impfpass liegt in einer Schublade, der letzte Eintrag stammt aus der Lehre, und niemand erinnert daran. Dieser Beitrag sagt, was im Erwachsenenalter tatsächlich fällig ist und wie Sie das in fünf Minuten klären.
Die Lücke entsteht nach der Schulzeit. Bis zum Schulabschluss gibt es Vorsorgeuntersuchungen, Einschulungsuntersuchung und Kinderarzt – danach nichts mehr, was von selbst daran erinnert. Tetanus und Diphtherie sind alle zehn Jahre fällig, Keuchhusten einmal im Erwachsenenleben, und wer nach 1970 geboren ist, braucht in vielen Fällen noch eine Masernimpfung. Keine dieser drei Auffrischungen meldet sich von allein.
Was dabei verloren geht, ist nicht nur Schutz. Es ist auch der Nachweis: Ein verlorener Impfpass bedeutet in der Regel, dass von vorn begonnen werden muss, weil eine Impfung, die nicht dokumentiert ist, als nicht erfolgt gilt.
In unserer Praxis am Kopernikusplatz sehen wir den Impfpass bei jeder Gelegenheit durch, bei der er ohnehin auf dem Tisch liegt. Dieser Beitrag fasst zusammen, worauf wir dabei schauen.
Zuerst: Was im Impfpass überhaupt zählt
Gültig ist, was mit Datum, Impfstoffname, Chargennummer und Unterschrift oder Stempel dokumentiert ist. Ein handschriftliches Tetanus 2014 ohne Charge ist im Zweifel nichts wert, und eine Erinnerung – das war doch bei der Bundeswehr – ist kein Nachweis.
Ist der Pass weg, gibt es zwei Wege. Beim Hausarzt, beim Betriebsarzt oder beim Kinderarzt von damals lässt sich oft eine Kopie der Dokumentation beschaffen; das kostet einen Anruf und ist der schnellste Weg. Gelingt das nicht, wird die Grundimmunisierung als nicht erfolgt angenommen und nachgeholt. Das ist unangenehm, aber nicht gefährlich: Eine zusätzliche Impfung bei bereits bestehendem Schutz schadet nicht.
Bei Masern, Hepatitis A und B lässt sich der Schutz über Antikörper im Blut bestimmen. Bei Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten ist das kein sinnvoller Weg – dort wird nicht gemessen, sondern nachgeimpft.
Tetanus und Diphtherie: alle zehn Jahre
Das ist die bekannteste Auffrischung und zugleich die, bei der die meisten überziehen. Zehn Jahre sind lang genug, dass die Erinnerung verblasst, und kurz genug, dass es im Erwachsenenleben mehrfach anfällt.
Tetanus ist in Deutschland selten geworden, aber die Sporen des Erregers sind im Erdboden allgegenwärtig. Jede Gartenarbeit mit einer tieferen Schnittwunde ist ein möglicher Anlass – und die Entscheidung über eine Wundstarrkrampf-Prophylaxe in der Notaufnahme fällt deutlich einfacher, wenn der Pass vorliegt.
Weil Tetanus und Diphtherie ohnehin im selben Kombinationsimpfstoff stecken, kostet die Diphtherie-Auffrischung keinen zusätzlichen Termin.
Keuchhusten: die Auffrischung, die einmal fällig ist
Pertussis ist die am häufigsten übersehene Impfung bei Erwachsenen. Die Empfehlung lautet: einmal im Erwachsenenalter, und zwar als Kombination zusammen mit der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Auffrischung (Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 4/2026).
Dahinter steht weniger der Schutz des Erwachsenen selbst – bei ihm verläuft Keuchhusten meist als wochenlanger, quälender, aber ungefährlicher Husten. Es geht um die Säuglinge im Umfeld. Für sie ist Pertussis in den ersten Lebensmonaten lebensbedrohlich, und die Ansteckung kommt in der Mehrzahl der Fälle aus der eigenen Familie: Eltern, Großeltern, ältere Geschwister.
Praktisch heißt das: Wer Kontakt zu einem Neugeborenen haben wird, sollte vier Wochen vorher geimpft sein – das betrifft werdende Großeltern genauso wie Paten und Tagesmütter.
Masern: die Jahrgänge ab 1971
Für alle nach 1970 Geborenen ab 18 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Masernimpfung, wenn der Impfstatus unklar ist, keine Impfung dokumentiert ist oder in der Kindheit nur eine Dosis gegeben wurde (Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 4/2026).
Die Jahrgangsgrenze hat einen einfachen Grund: Wer vor 1971 geboren wurde, hat die Masern mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgemacht und ist dadurch geschützt. Danach wurde geimpft – aber anfangs nur einmal, und eine einzelne Dosis reicht bei einem kleinen Teil der Geimpften nicht aus.
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Bei etwa einem von tausend Erkrankten entsteht eine Gehirnentzündung, und sehr selten, Jahre nach der Infektion, eine unheilbare Spätform. Erwachsene erkranken zudem schwerer als Kinder.
Hinzu kommt die berufliche Seite: Seit dem Masernschutzgesetz müssen Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Gemeinschaftsunterkünften sowie in Kitas und Schulen einen Masernschutz nachweisen, sofern sie nach 1970 geboren sind.
Polio: meistens nicht nötig
Hier die Entwarnung, die genauso dazugehört. Wer in der Kindheit vollständig gegen Poliomyelitis grundimmunisiert wurde und eine Auffrischimpfung erhalten hat, gilt als geschützt – eine regelmäßige Auffrischung alle zehn Jahre ist für die Allgemeinbevölkerung in Deutschland nicht vorgesehen.
Nötig wird sie bei Reisen in Länder, in denen Polioviren noch zirkulieren, und bei beruflichem Kontakt zu möglicherweise erregerhaltigem Material. Vor einer Fernreise lohnt deshalb ein Blick in den Pass – vier bis sechs Wochen vorher, nicht in der Woche davor.
Was ab 60 dazukommt
Mit zunehmendem Alter verändert sich das Immunsystem. Deshalb empfiehlt die STIKO ab einer bestimmten Altersgrenze zusätzliche Standardimpfungen, unabhängig von Vorerkrankungen.
| Impfung | Ab wann | Wie oft |
|---|---|---|
| Tetanus, Diphtherie | jedes Alter | alle 10 Jahre |
| Keuchhusten (als Kombination) | Erwachsenenalter | einmalig |
| Masern (MMR) | Jahrgang 1971 und später | einmalig, bei unklarem Status |
| Influenza | ab 60 | jährlich im Herbst |
| Pneumokokken | ab 60 | einmalig |
| Gürtelrose (Herpes zoster) | ab 60 · ab 50 bei Grundleiden | zwei Dosen im Abstand von 2 bis 6 Monaten |
| RSV | ab 75 · ab 60 bei Grundleiden | einmalig |
Zur Gürtelrose-Impfung gibt es eine Besonderheit, die regelmäßig für Verwirrung sorgt: Sie gilt zwar als Impfung ab 60, die Indikationsgruppe beginnt aber viel früher. Was dahintersteht, habe ich in einem eigenen Beitrag zur Gürtelrose-Impfung ausführlicher beschrieben.
Was sich 2026 geändert hat
Die STIKO hat ihre Empfehlungen am 22. Januar 2026 aktualisiert. Vier Punkte sind für Erwachsene relevant:
Gürtelrose früher. Der Totimpfstoff wird jetzt bereits ab 18 Jahren für Menschen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche sowie mit schweren chronischen Grunderkrankungen empfohlen. Wer unter einer immunsuppressiven Therapie steht, muss also nicht bis 50 warten.
RSV mit zusätzlicher Option. Neben den proteinbasierten Impfstoffen steht nun auch ein mRNA-Impfstoff zur Verfügung. Eine Präferenz für ein bestimmtes Präparat gibt es nicht.
Grippeimpfung für eine neue Gruppe. Wegen der weltweiten Zirkulation von H5-Influenzaviren gehören jetzt auch Menschen mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben zur Indikationsgruppe – beruflich wie privat.
Chikungunya neu im Kalender. Erstmals gibt es eine Empfehlung für Reisende in aktuelle Ausbruchsgebiete und für Menschen mit wiederholten Aufenthalten in Endemiegebieten.
Was die Kasse zahlt
Alle von der STIKO empfohlenen Standard- und Indikationsimpfungen sind Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen; geregelt ist das in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dazu gehören Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Polio, Influenza ab 60, Pneumokokken ab 60, Gürtelrose ab 60 und RSV ab 75. Der Impfstoff wird nicht privat abgerechnet.
Anders bei Reiseimpfungen: Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut und in vielen Fällen auch Hepatitis A sind keine Pflichtleistung. Viele Kassen erstatten sie freiwillig über ihre Satzung, in unterschiedlicher Höhe. Hier lohnt der Anruf bei der eigenen Kasse vor dem Termin.
Wie wir das in der Praxis handhaben
Der Impfstatus ist bei uns kein eigener Termin, sondern ein Nebenbei. Bringen Sie den Pass zu jedem Termin mit, den Sie ohnehin haben – zur Blutabnahme, zum Check-up, zur Krankschreibung. Die Durchsicht dauert wenige Minuten.
Was dabei passiert: Wir tragen die fehlenden Termine ein, impfen, was heute sinnvoll ist, und legen fest, was wann nachkommt. Nicht alles muss am selben Tag geschehen; mehrere Impfungen gleichzeitig sind möglich, aber nicht immer nötig. Fehlt der Pass vollständig, besprechen wir, was sich noch beschaffen lässt und was nachgeholt wird.
Und wir sagen auch, wenn nichts ansteht. Wer vor drei Jahren eine Tetanus-Diphtherie-Auffrischung hatte, braucht jetzt keine zweite – das ist dann das Ergebnis, und es ist ein gutes.
Der nächste Schritt
Impfpass raussuchen, mitbringen, durchsehen lassen. Auf unserer Seite zu Vorsorge und Impfungen finden Sie alle Impfungen einzeln aufgeführt, mit Ablauf und Kostenträger – und von dort aus buchen Sie den passenden Termin.
Vorsorge & Impfungen ansehen →
Wenn Sie schon wissen, worum es bei Ihnen geht
| Das trifft auf Sie zu | Das ist der passende Schritt |
|---|---|
| Letzte Tetanus-Auffrischung liegt mehr als zehn Jahre zurück oder ist unklar | Tetanus-Diphtherie-Impfung · Kassenleistung |
| Sie bekommen Nachwuchs in der Familie oder arbeiten mit kleinen Kindern | Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Impfung – die Keuchhusten-Auffrischung in einem |
| Jahrgang 1971 oder später, Masernimpfung unklar oder nur einmal erfolgt | MMR-Impfung · Kassenleistung |
| Sie sind 60 oder älter und waren diesen Herbst noch nicht zur Grippeimpfung | Influenza-Impfung · jährlich |
| Sie sind 60 oder älter oder haben ein chronisches Grundleiden | Gürtelrose-Impfung · zwei Dosen |
| Sie sind 75 oder älter, oder ab 60 mit Herz-, Lungen- oder Nierenerkrankung | RSV-Impfung · einmalig |
| Fernreise geplant | Polio, Hepatitis A und weitere Reiseimpfungen – vier bis sechs Wochen vorher |
| Sie wollen den gesamten Status in einem Termin klären | Vorsorge & Impfungen – dort steht jede Impfung einzeln |
Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihnen ansteht: Bringen Sie den Pass einfach mit. Welche Impfung heute sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam im Gespräch.
Häufige Fragen
Nicht zwangsläufig. Fragen Sie zuerst beim Hausarzt, Kinderarzt oder Betriebsarzt nach einer Kopie der Dokumentation – oft liegt sie dort noch vor. Lässt sich nichts beschaffen, gilt die Grundimmunisierung als nicht erfolgt und wird nachgeholt. Bei Masern, Hepatitis A und B kann stattdessen eine Antikörperbestimmung weiterhelfen; bei Tetanus und Diphtherie ist das kein sinnvoller Weg.
Dann wird nicht von vorn begonnen. Jede dokumentierte Grundimmunisierung bleibt gültig, auch nach fünfzehn oder zwanzig Jahren. Es wird eine einzelne Auffrischung gegeben, und die Uhr läuft wieder zehn Jahre.
Ja. Tot- und Lebendimpfstoffe lassen sich gleichzeitig verabreichen, an verschiedenen Stellen. Zwei Lebendimpfstoffe, die nicht am selben Tag gegeben werden, brauchen vier Wochen Abstand. Ob es sinnvoll ist, alles auf einmal zu machen, besprechen wir im Termin.
Nach der STIKO-Empfehlung nicht. Sie gilt für Jahrgänge ab 1971, weil bei früher Geborenen eine durchgemachte Masernerkrankung sehr wahrscheinlich ist. Wenn Sie sicher wissen, dass Sie die Masern nicht hatten, und das im Beruf eine Rolle spielt, lässt sich der Schutz über Antikörper klären.
Nicht als Pflichtleistung. Viele Kassen erstatten Reiseimpfungen freiwillig über ihre Satzung, aber in unterschiedlicher Höhe und manchmal nur anteilig. Fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Kasse nach – das dauert fünf Minuten und erspart die Überraschung.
Vier bis sechs Wochen. Manche Impfungen brauchen zwei Dosen im Abstand von Wochen, und der Schutz baut sich erst danach vollständig auf. Kurzfristig ist oft noch etwas möglich, aber nicht alles.
Quellen
- Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2026. Epidemiologisches Bulletin. 2026;4. Veröffentlicht am 22.01.2026. rki.de
- Robert Koch-Institut. Impfkalender 2026. Abgerufen am 08.10.2026. rki.de
- Lütke A. STIKO-Impfempfehlungen 2026 veröffentlicht: Was sich im Impfalltag ändert. Deutsches Ärzteblatt, 05.02.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie). Abgerufen am 08.10.2026.
- Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), in Kraft seit 01.03.2020.
✓Yuliya Belyavskaya
Fachärztin für Allgemeinmedizin · Praxis am Kopernikusplatz, Nürnberg
Diesen Beitrag habe ich fachlich geprüft und freigegeben. Die genannten Empfehlungen entsprechen dem Stand der Ständigen Impfkommission vom 22. Januar 2026. Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlungen jährlich; wir sehen unsere Beiträge regelmäßig durch und passen sie an.
Stand: 8. Oktober 2026 · Mehr über die Praxis

